1. Anmeldung zu Kursen / Workshops / Seminaren:
Für die Teilnahme an den Kursen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich.
Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Anmeldedaten vollständig und
richtig abzugeben.
Verbindliche An- und Abmeldungen können nur über das Büro (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bzw. über die Anmeldeformulare auf der Homepage des Juco (www.juco.org) erfolgen.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin um-
gehend informiert. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffern 2 und 3 erfolgen.
2. Zahlungsbedingungen
Kurse über einen festgelegten Zeitraum / Tagesveranstaltungen:
Kurse über einen festgelegten Zeitraum / Tagesveranstaltungen werden grundsätzlich vor Beginn
des Kurses per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin kann bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Erfolgt eine Kündigung nach diesem Zeitraum oder erscheint der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin nicht, müssen die Kosten in vollem Umfang gezahlt werden.
Fortlaufende Kurse :
Die Zahlung bei fortlaufenden Kursen erfolgt im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat am Anfang eines Monats.
Die monatlichen Kursgebühren sind so berechnet, dass die Beitragserhebung durchgängig, d.h. auch in den Ferien erfolgt. In den Schulferien von NRW finden keine fortlaufenden Kurse statt. Die erste Stunde eines fortlaufenden Kurses gilt als kostenlose Probestunde. Falls der Kurs nicht den Erwartungen entspricht, kann dieser durch eine schriftliche Mitteilung bis zur folgenden Unterrichtseinheit abgesagt werden.
Im Instrumentalunterricht sind in Absprache (Tel. 0228 322506) Probestunden möglich, die kostenpflichtig sind. Der Einstieg in fortlaufende Kurse ist bei freier Platzkapazität jederzeit möglich.
Der Bankeinzug per SEPA-Lastschriftmandat erfolgt jeweils im Voraus zum 1. Werktag im Monat.
3. Kündigungen:
Kündigungen sind ausnahmslos nur in schriftlicher Form möglich. Die Teilnahme bleibt bis zur schriftlichen Kündigung im Büro zahlungsverbindlich. Das Juco behält sich vor, Kurse aus betrieblichen Gründen zeitlich umzulegen. Es besteht dann ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende.
Kündigungen sind bis spätestens 4 Wochen zu folgenden Terminen schriftlich einzureichen: 31.12., 30.04., 31.08. eines Jahres.
4. Absage / Ausfall
Das Juco behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Die Teilnehmer werden vor Veranstaltungs-
beginn über die Absage informiert. Bei Absage erhalten die Kursteilnehmer/Kursteilnehmerinnen bereits gezahlte Entgelte voll zurück. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Fortlaufende Kurse können nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist diese im Verlauf eines Kurses nicht mehr gegeben, behält sich das Juco vor, diesen zum Monats-/Quartalsende zu beenden oder mit einem gleichwertigen Kurs zusammenzulegen.
Kursausfallzeiten (z.B. durch Krankheit des Kursleiters) werden im Regelfall durch eine Vertretungskraft aufgefangen oder durch Nachholtermine ausgeglichen. Das Juco behält sich jedoch vor, fortlaufende Kurse bedingt durch Krankheit des Kursleiters 2x jährlich ausfallen zu lassen.
5. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
6. Haftung
Der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, die bei der Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen entstanden sind, soweit diese nicht durch Versicherungen gedeckt sind.